BDI – Bio Energy International AG ist Markt- und Technologieführer für den Bau von maßgeschneiderten BioDiesel-Anlagen nach dem selbst entwickelten und patentierten Multi-Feedstock-Verfahren, das BioDiesel aus verschiedenen Rohstoffen – wie pflanzlichen Öle, Altspeiseölen und tierischen Fette – mit sehr hoher Effizienz produzieren kann. Als führender Spezialanlagenbauer bietet BDI auch effiziente Anlagenkonzepte im Bereich „From Waste to Value“ zur Gewinnung von hochwertigem BioGas aus industriellem und kommunalem Abfall an. Der Sitz des Unternehmens ist in Österreich.
Ich hatte mir seinerzeit 100 Anteile des Unternehmens in mein Portfolio zu einem Kaufkurs von 15,40 Euro pro Anteil gelegt. Ende 2016, im Dezember, ist dann das Delisting erfolgt und ich konnte die Anteile Plus-Minus-Null verkaufen. In der Zwischenzeit hatte ich einmal eine Dividende mitgenommen, diese lag bei ca. 31 Euro nach Steuern.
Zum damaligen Zeitpunkt mit Bio-Energie, Nachhaltigkeit und auch der Verarbeitung von Abfall eigentlich ein Unternehmen, dem die Zukunft gehört. Auch heute noch. Nur das Unternehmen ist mittlerweile nicht mehr an der Börse gelistet, sondern komplett in privater Hand. Auch das muss man einmal mitgemacht haben.
Kleiner Exkurs: Bei einem Delisting zieht sich das Unternehmen aus dem geregelten Markt und von der Börse zurück. Meist in Verbindung, wenn nur noch eine geringe Anzahl von Aktien im freien Markt verfügbar sind und somit für das Unternehmen sich auch nicht lohnt die ganze „Investor Relations Arbeit“ in dem Umfang durch zu führen. Das Börsengesetz schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen.
Mit der Abfindungszahlung habe ich in Verbindung mit dem Squeeze-Out ein Anrecht auf eine Nachzahlung noch erhalten. Dieses Anrecht lag nun bis gestern noch immer in meinem Depot und so dahin gedümpelt. Ungefähr einmal im Jahr habe ich ein Angebot von 50 – 60 Cent für die 100 Anrechte erhalten und bisher diese immer abgelehnt.
Nun habe ich allerdings eine Nachbesserung zum Squeeze-Out erhalten, welches je Aktie bei 1,70 Euro liegt. Somit hat sich gelohnt, dass ich die bisherigen Angebot nicht angenommen habe und gewartet, bis das Unternehmen seinen offiziellen Betrag gezahlt hat, auch wenn dies 5 Jahre gedauert hat.
Immerhin sind nach Steuern nun 122,71 Euro sozusagen als „außerordentlicher Ertrag“, wie es in der GuV bezeichnet wird, noch auf meinem Verrechnungskonto gelandet.
Ein kleines Happy End, welches meine Rendite bei dem Investment nachträglich auf insgesamt ca. 23% erhöht. Wenn ich dann allerdings auf der anderen Seite rechne, ich habe das Investment 6 Jahre in meinem Besitz, seit Kauf der Aktie, gehabt, dann schmälert dies meine Rendite auf ca. 4% p.a. – aber noch ok!
Dies als kurze Geschichte für euch zu dem Nachbesserungsangebot von BDI.
Die Tage folgt dann noch mein Dividendenreport…
Ein Kommentar zu „BDI – unerwartete nachträgliche Ausschüttung!“