Bevor ich nun die Tage meine Dividendenabrechnung für Februar 2020 veröffentliche, vorab noch ein interessanter anderer Artikel. Die Tage hat mich Björn angeschrieben, ob ich nicht einen vorformulierten Artikel von ihm veröffentlichen möchte. Insgesamt der 2. Gastartikel auf diesem Blog. Immer mal wieder sollte man auch andere Punkte und Meinungen einfließen lassen, daher freue ich mich sehr über den Artikel. Bitte um Beachtung, dass der Artikel auch als WERBUNG gekennzeichnet werden sollte, damit ich keine rechtlichen Probleme bekomme – nun aber wieder zu dem spannenden Artikel:
ETFs in einer fondsgebundenen Rentenversicherung: Sinnvoll oder eher nicht?
Immer mehr Sparer investieren in günstige ETF-Sparpläne, um beispielsweise Kapital für die Rente aufzubauen. Was viele nicht wissen; nicht nur Banken und Onlinebroker bieten Sparpläne auf ETFs an. Auch innerhalb von fondsgebundenen Rentenversicherungen kann man in ETFs investieren und von den Vorteilen der günstigen Indexfonds profitieren. Doch ist das wirklich sinnvoll? Schließlich sind die Kosten für Abschluss und Vertrieb sowie für die Verwaltung solcher Verträge um einiges höher als beispielsweise bei einem günstigen Onlinebroker. Dafür hat man aber steuerlich ein paar Vorteile. Um es vorweg zu nehmen; für beide Varianten gibt es ein Für und Wider. In diesem Beitrag möchte ich das Thema einmal näher beleuchten und die Unterschiede aufzeigen.
Onlinebroker punktet mit günstigen Konditionen
Wer einen ETF auf den beliebten MSCI World erwerben möchte, kann dies bereits ab 0,- Euro, wenn die Aktionen der Onlinebroker in Anspruch nimmt. Doch Vorsicht, oftmals sind diese zeitlich begrenzt. Dennoch werden meist nicht mehr als 1,5 % pro Sparplanausführung fällig. Die Depotführung ist dafür meistens kostenfrei. Das kann sich zwar eventuell ändern, aber man hat jederzeit die Möglichkeit seine ETFs zu einer anderen Depotbank umzuschichten. Aus Kostensicht sind das auf jeden Fall Vorteile, die schwer zu schlagen sind. Vor allem nicht mit einer teuren fondsgebundenen Rentenversicherung.
Fondsgebundene Rentenversicherung wesentlich teurer
Es gibt zwar inzwischen sogenannte Nettopolicen, die auf Abschluss und Vertriebskosten verzichten, jedoch verlangen die Versicherer trotzdem Gebühren für die Vertragsverwaltung. Das sind die sogenannten Verwaltungskosten und diese unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Im Durchschnitt werden 0,6 % auf das Fondsguthaben pro Jahr fällig. Zudem kommt noch eine kleine fixe Verwaltungsgebühr obendrauf, die abhängig von der monatlichen Sparrate ist. Wer 200 € pro Monat spart, muss mit circa 80 € pro Jahr zusätzlich an fixen Verwaltungskosten rechnen. Das sind nur die Kosten für die fondsgebundene Rentenversicherung ohne die Kosten für die ETFs, die aber ebenfalls beim Sparen über den Onlinebroker fällig werden. Im direkten Kostenvergleich schneidet die fondsgebundene Rentenversicherung eindeutig schlechter ab. Wenn da nicht die Steuer wäre, könnte man meinen, dass der Onlinebroker immer die bessere Wahl ist.
Steuerlich wird die fondsgebundene Rentenversicherung bevorzugt
Der Vorteil einer fondsgebundenen Rentenversicherung besteht darin, dass diese steuerlich begünstigt wird. Während bei einem Onlinebroker die jährlichen Zinsen und Dividenden auf den ETF sowie Kursgewinne bei einem Verkauf zu versteuern sind, ist dies bei der fondsgebundenen Rentenversicherung nur bei der Auszahlung zum Vertragsende der Fall. Und selbst zu diesem Zeitpunkt müssen nur die Hälfte der Gewinne versteuert werden. Der Rest bleibt steuerfrei. Trotzdem muss man genau nachrechnen, denn bei einer teuren fondsgebundenen Rentenversicherung ist das günstige ETF-Depot trotz höherer steuerlicher Belastung im Vorteil. Wer mal genau kalkulieren möchte, kann das hier auf www.zinsen-berechnen.de tun. Bei einer Spardauer von 30 Jahren würde durch die Abgeltungssteuer ein jährlicher Renditeverlust von ungefähr 1 % pro Jahr entstehen, wenn man den Onlinebroker bevorzugt. Die fondsgebundenen Nettorentenpolice wäre grob gerechnet schon mal 0,5 % pro Jahr durch Verwaltungskosten im Minus, dazu kommt noch die Steuer, die etwas geringer ausfällt. Je nach Laufzeit und Kosten der Nettopolice schneidet laut unseren Berechnungen der ETF-Sparplan leicht besser ab, als die fondsgebundene Rentenversicherung auf ETF-Basis. Aber nur dann, wenn während der Laufzeit keine Umschichtungen des ETF-Guthabens vorgenommen werden.
Bei regelmäßigen Umschichtungen verliert das Depot gegen die fondsgebundene Rentenversicherung
Sobald regelmäßig Umschichtungen im Depot vorgenommen werden, tut sich das Depot, gegenüber der fondsgebundene Rentenversicherung schwer. Das liegt daran, dass die Kursgewinne innerhalb einer Police bei einer Umschichtung steuerfrei bleiben und bei einem Depot Abgeltungssteuer auf die entstandenen Gewinne fällig wird. Dann bleibt nämlich nach der Umschichtung weniger für die Neuanlage im Depot übrig und das wirkt sich negativ auf die Rendite aus. Wer also keinen reinen „Buy and Hold Ansatz“ verfolgt und für die Rente sparen möchte, ist mit der Police in den meisten Fällen im Vorteil. Vorausgesetzt die Police ist nicht zu teuer.
Vorteil der Option auf Rentenzahlung nicht unterschätzen
Gerade diejenigen, die ETFs für die Altersvorsorge einsetzen, haben noch einen weiteren Vorteil bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Am Ende der Laufzeit hat man die Option das Kapital in eine lebenslange Rentenzahlung umzuwandeln. Die Umwandlung ist vollkommen steuerfrei und die Rentenzahlung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil nur sehr gering besteuert. Selbstverständlich kann man das auch machen, wenn man ein Depot hat, indem man die ETF-Anteile veräußert und dann in eine sofortbeginnende Rentenversicherung einzahlt. Das Problem dabei ist aber, dass die Kursgewinne im Vergleich zur fondsgebundenen Rentenversicherung erst einmal versteuert werden müssen. Das Kapital, was nach der Steuer dann noch übrig bleibt, müsste dann in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Wir haben das einmal nachgerechnet und dabei kam heraus, dass selbst eine relativ teure fondsgebundene Rentenversicherung mit Abschluss- und Vertriebskosten gegenüber der günstigen Onlinebroker im Vorteil ist, wenn man sich am Ende eine lebenslange Rente auszahlen lassen möchte.
Garantierter Rentenfaktor schafft gewisse Planbarkeit
Darüber hinaus bieten manche fondsgebundene Rentenversicherungstarife sogenannte garantierte Rentenfaktoren an. Dabei garantiert der Versicherer je 10.000 € Guthaben bereits zu Vertragsbeginn eine gewisse monatliche Rentenhöhe, die nicht unterschritten werden darf. Gerade bei langlaufenden Policen schafft das eine gewisse Planbarkeit. Wer im Gegensatz zu Rentenbeginn sein Depot steuerpflichtig auflöst und sich dann für eine Sofortrente entscheidet, muss die dann gültigen Rentenfaktoren akzeptieren, die erfahrungsgemäß aufgrund der Niedrigzinsphase und der längeren Lebenserwartung in den letzten Jahren deutlich nach unten angepasst wurden.
Depot flexibler als fondsgebundene Rentenversicherung
Als Fazit können wir festhalten, dass diejenigen, die eine hohe Flexibilität, auch was die Auswahl der ETFs angeht, wünschen, mit einem günstigen Depot besser fahren. Wer Kapital für das Alter aufbauen und sich später die Option auf eine lebenslange Rente offenhalten möchte, sollte über eine fondsgebundene Rentenversicherung ernsthaft nachdenken. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Versicherer auch ein umfangreiches ETF-Angebot hat und der Tarif nicht zu teuer ist. Idealerweise wählt man sogenannte Nettopolicen aus, die frei von Abschluss- und Vertriebskosten sind. Dennoch ist die Police nur etwas für langfristige Sparer, die wegen steuerlichen Vorteilen mindestens bis zum 62. Lebensjahr planen sollten. Auch eine Spardauer von mindestens 12 Jahren ist notwendig, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.