Wer nicht nur auf deutsche Unternehmen als Dividendenzahler setzt, der stolpert zwangsläufig über das Thema Quellensteuer und macht sich so seine Gedanken darüber. Ausländische Dividendzahlerenperlen können für viel Freude im Depot sorgen, denn sie schütten meist mehrmals im Jahr aus. Dies wird allerdings getrübt durch den Quellensteuer- und den Abgeltungssteuerabzug. Richtig ärgerlich wird es für Anleger bei den Modalitäten der Quellensteuerrückerstattung einiger Länder.
Quellensteuer, das ist die Steuer, die von den Einkünften direkt an der Quelle abgezogen wird, also in dem Land, in dem die Einkünfte anfallen. Neben der ausländischen Quellensteuer unterliegt die Auslandsdividende außerdem noch der deutschen Abgeltungssteuer von 25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Dividende ausländischer Titel wird also zunächst doppelt besteuert. Das soll natürlich nicht sein und wäre auch nicht fair.
Das deutsche Steuerrecht legt das sogenannte Welteinkommensprinzip zugrunde. Das bedeutet, deutsche Anleger müssen auch die im Ausland erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland versteuern. Um die doppelte Steuerbelastung (Quellensteuer im Ausland und Abgeltungssteuer im Inland) für den Anleger zu vermeiden und Auslandsinvestment weiterhin attraktiv zu machen, hat die Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger in ausländische Dividendentitel keine höhere steuerliche Belastung auf die Ausschüttung haben als bei inländischen Dividenden. Das ganze nennt man dann das Wohnsitzlandprinzip und auch dieses ist Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen kann die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden und zwar maximal bis zu einem Betrag von 15 %. Liegt der Quellensteuersatz unter 15 %, dann kann selbstverständlich nur der geringere Steuersatz auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Die Verrechnung nimmt in aller Regel die Depotbank automatisch vor. Anleger sollten dies aber immer auf ihrer Wertpapierabrechnung überprüfen. Liegt die ausländische Quellensteuer über 15 %, können sich Anleger den überschüssigen Steuerbetrag von der ausländischen Steuerbehörde zurückholen. Wie viel Aufwand dafür betrieben werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Besonders einfach haben es Anleger in Großbritannien. Auf der Insel gibt es nämlich keine Quellensteuer, somit fällt von vornherein kein lästiger Papierkram an. Einfach ist es auch in den USA, denn obwohl der Quellensteuersatz bei 30 % liegt, wird die Steuer bei deutschen Banken aufgrund einer Besonderheit von vornherein auf 15 % gesenkt und kann damit vollständig angerechnet werden. Einzige Voraussetzung dafür ist das US-Steuerformular W-8BEN, das Anleger ihrer Depotbank vor der Dividendenzahlung zukommen lassen müssen. Allerdings sind gute Englischkenntnisse erforderlich. Privatinvestoren sollen bei ihrer Bank nachfragen, ob sie für die USA einen Antrag auf Vorabbefreiung stellen müssen oder ob die Bank das entsprechend mit den US-Behörden vertraglich geregelt hat und kein Zutun des Anlegers notwendig ist, wie z.B. bei der ING oder auch ebase.
Beispielsweise in der Schweiz und in Österreich liegt der Quellensteuersatz bei 35 % bzw. 27,5 % und damit über den anrechenbaren 15 %. Doch die Rückerstattung auf Antrag ist hier vergleichsweise unkompliziert. Zu beachten ist jedoch, dass in der Schweiz ein Tax-Voucher Pflicht ist, dessen Ausstellung bei Banken Kosten verursachen kann. Zudem muss man zum Ausfüllen des Antragsformulars auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer die Gratis-Software Snapform Viewer, die auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt wird, installieren.
Brutal viel Geduld brauchen Anleger bei der Korrespondenz mit spanischen und italienischen Steuerbehörden. In Italien kann man sich die nichtanrechenbaren 11 % Quellensteuer auf Antrag zurückerstatten lassen. Die italienische Bürokratie ist allerdings berüchtigt, sodass bis zur Rückerstattung bis zu sieben Jahre vergehen können.
Auch wenn die Rückerstattung oft Nerven kostet – Geld an den ausländischen Fiskus sollte man nicht verschenken. Im Internet habe ich von Schätzungen gelesen, dass deutsche Anleger rund 700 Mio. Euro an Quellensteuer jährlich im Ausland liegen lassen. Schon gar nicht sollte man sich durch die Quellensteuer vor – mit Blick auf die Dividendenzahlung – lukrativen Auslandsinvestments abhalten lassen. Mit dem Wissen um die Erstattungsverfahren der unterschiedlichen Länder haben Anleger bereits vor dem Aktienkauf die Möglichkeit, ihre Investments etwas zu steuern.
Wie kämpft ihr euch durch das Thema? Ich muss tatsächlich sagen, gerade Italien hat mich bisher abgeschreckt, da sollte die Dividende bereits recht hoch sein, damit sich auch das warten auf die Rückerstattung lohnt und man ggfs. auch mal 4 Jahre sammeln kann.
Hallo Chris,
danke für deine Zusammenfassung zu dem Thema Quellensteuer. Zu deiner Frage – ich investiere auch gern europäisch. Seit 2015 hole ich mir jährlich die 20% von den Schweizer Eidgenossen retour. Tendenz steigend. Andere Länder habe ich steuerlich noch nicht verfolgt.
Viele Grüße
Bergfahrten
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Hey Bergfahrten,
danke dir für den Kommentar. Meine Frage, benötigst du bei der Schweiz auch einen Tax-Voucher von deinem Broker?
Viele Grüße
Chris
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Hallo Chris,
ja einen Tax Voucher je Depotposition. Geht mit den Dividendenbelegen als Beilagen mit dem Antrag an das Finanzamt in Österreich. Damit ist aber alles erledigt, die sind nett und schicken es an die Schweizer Kollegen weiter und ich warte nur mehr auf die Überweisung.
Viele Grüße
Bergfahrten
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Darf ich fragen, wie viel du für den Tax Voucher zahlst? Lohnt es sich dann überhaupt 🙂
Danke dir für die Erklärung.
Viele Grüße Chris
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Die Kosten sind bei meinem Bankdepot 15 EUR je Position. Bekam Sie aber auch schon mal auf Kulanz. Habe in der CH daher nur 3 höhere Positionen damit sich das lohnt.
Viele Grüße
Christian
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Hi Chris,
gutes Thema. Habe gerade 2 Punkte die ich diesbezüglich klären muss.
Zum einen die US Quellsteuer die trotz Freistellungsauftrag gezogen wird wieder verrechnen und zwar beim Depot meiner Tochter. Da ich nicht vorhabe die nächsten 17 Jahre zu verkaufen würde mich interessieren wie andere damit umgehen.
Zum anderen hat die diba angekündigt bei kanadischen werten zukünftig nicht mehr nur 15% abzuziehen sondern die kompletten 30. auf rückholzng in Kanada habe ich keine Lust.
Weißt du einen Broker der die noch so handhabt wie US Aktien?
Gruß Steffen
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Hi Steffen,
danke dir für deinen Kommentar, freut mich sehr.
Ich schaue gerne mal bei meinem Broker nach. Ich bin bei der Wüstenrot Bank bzw. ebase. Bisher habe ich nur gute Erfahrung mit ausländischer Quellensteuer gemacht. Ich denke auch andere Broker müssten hier kundenfreundlich unterwegs sein…habe ich mich aber bisher bei anderen noch nicht so sehr beschäftigt. Lass uns gerne weiter austauschen.
Viele Grüße
Chris
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Hi Chris,
bisher lief alles blendend bei der Diba. Ich bin auf nächste Woche gespannt da müsste eine kanadische Dividende kommen, kann ja dann nochmal berichten
Gruß
Steffen
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Hi Chris,
bin jetzt erst dazu gekommen.
Es wurden jetzt 25% Quellsteuer sowie ein Teil Abgeltungssteuer abgezogen, Dh fahre jetzt mit Kanadischen Aktien schlechter.
Seit 1.7. gibt es ja jetzt das Problem mit den CH Aktien dass die nicht mehr handelbar sind.
Gruß Steffen
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Hi Steffen,
danke dir für die Info…das ist tatsächlich interessant. Wäre noch gut zu wissen, ob du dir den restlichen Teil auch noch zurück holst?
Viele Grüße
Chris
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