Bereits letztes Jahr habe ich einmal zusammengefasst, was uns in 2018 alles erwartet. Gerne möchte ich auch wieder für 2019 dies einmal kurz erläutern und auch Tipps zur Überprüfung anbringen, die einmal im Jahr durchgeführt werden sollten. Lange hin bis zum Jahresende ist es nicht mehr, aktuell gehen die ganzen Weihnachtsmärkte los und die Adventszeit beginnt. Nun aber kurz und kanpp zum Ausblick:
- Freistellungsaufträge prüfen: Vor allem wenn Sie mehrere Bankverbindungen haben, sollten Sie vor Jahresende prüfen, ob Sie die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt haben. Je nach Ertragslage auf Konten und Depots kann es Sinn ergeben, die Freistellung anzupassen. Wichtig zu wissen für Fondsanleger: Seit 2018 gilt für Investmentfonds ein neues Steuerrecht. Die von einem Fonds nicht ausgeschütteten Erträge werden künftig pauschal berechnet. Den darauf anfallenden Steuerbetrag muss die Bank von dem Kontoguthaben des Anlegers einziehen und abführen. Dazu ist die Bank auch dann berechtigt, wenn dadurch das Konto überzogen wird. Sollte das passieren, können Sie widersprechen, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, dass die Steuerschuld beim Finanzamt beglichen wird. Mit einem Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe können Sie den Abzug gegebenenfalls vermeiden.
- Riester-Zulagen sichern: Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie darauf achten, dass ihre Einzahlungen ausreichen, um die volle Förderung zu erhalten. Mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen dafür dem Vertrag gut geschrieben werden, gefördert werden höchstens 2.100 Euro.
- Baukindergeld beantragen: Ein Tipp für Familien und Alleinerziehende, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten: Bis zum 31. Dezember 2018 können Sie noch Baukindergeld beantragen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und dem 17. September 2018 eingezogen sind. Bei einem späteren Einzugsdatum gilt eine Frist von drei Monaten. Der jährliche Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind wird maximal zehn Jahre ausgezahlt. Dabei gilt eine Einkommenshöchstgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind zusätzlich 15.000 Euro.
- Erhöhung Kindergeld und Grundfreibetrag: Gute Neuigkeiten gibt es im neuen Jahr für Familien: Das Kindergeld steigt ab Juli um zehn Euro pro Kind. Wer ein oder zwei Kinder hat, bekommt dann für jedes Kind 204 Euro anstatt bisher 194 Euro, für das dritte Kind 210 Euro anstatt bisher 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro anstatt bisher 225 Euro monatlich. Bereits ab dem 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von derzeit 7.428 Euro auf 7.620 Euro und ab 2020 auf 7.812 Euro. Aber auch Steuerpflichtige ohne Nachwuchs können sich freuen: Der Grundfreibetrag wird von 9.000 Euro auf 9.168 Euro angehoben – und im zweiten Schritt ab 2020 auf 9.408 Euro.
Dies nur kurz zusammengefasst. Detaillierte Informationen finden sich allerdings leicht im Internet oder direkt beim Bankberater, wenn man diesen noch besitzt.
Ansonsten weiterhin viel Erfolg beim Investieren und Vorsorgen.