Besteuerung von Crowdinvesting-Erträgen

Ich selbst habe bisher über Companisto bei Crowdinvesting beteiligt und in ausgewählte Unternehmen investiert. Für mich eine Möglichkeit meinen Horizont zu erweitern und Erfahrungen zu sammeln. Auch wenn das heißt auch mal auf die Schnauze zu fallen. Bisher ist das zum Glück noch ausgeblieben.

Wichtig zu wissen, wie erfolgt die Besteuerung bei Crowdinvesting, da dies schon abschrenkend sein kann.

Erträge aus dem Crowdinvesting fallen unter die Kategorie Kapitalerträge. Darauf werden Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Es ist allerdings zwischen Startup-Beteiligung in Form von partiarischer Nachrangdarlehen und Venture Loans in Form von Nachrangdarlehen zu unterscheiden.

Bei den Startup-Beteiligungen unterliegen die Ausschüttungen grundsätzlich der deutschen Kapitalertragsteuer (25%), dem Solidaritätszuschlag (5,5% aus der Kapitalertragsteuer) und je nach Person Kirchenteuer (8% bzw. 9% aus der Kapitalertragsteuer, je nach Bundesland). Insgesamt ergibt sich somit eine Gesamtbelastung von 26,38% (ohne Kirchensteuer). Diese Steuern werden direkt von den finanzierten Unternehmen abgeführt.

Bei einem Crowdinvestment über Venture Loans findet aus steuerrechtlichen Gründen kein Steuerabzug bei der Ausschüttung statt, weshalb diese Erträge selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angegeben und versteuert werden müssen. Es gelten dieselben Steuersätze wie bei der Steuer auf partiarische Nachrangdarlehen.

Für größere Investoren kann es steuerlich von Vorteil sein, wenn Sie nicht als Privatperson, sondern über eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG) investieren. Beim Crowdinvesting über eine Kapitalgesellschaft besteht nämlich die Möglichkeit, eventuelle Verluste aus einem Crowdinvesting mit Erträgen aus anderen Investments zu verrechnen, wodurch sich die gesamte steuerliche Belastung reduzieren lässt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr, als kurze Info.

Zusätzlich habe ich gelesen, dass gerade bei Companisto ab diesen Sommer auch direkte Beteiligungen in Unternehmen mit Handelsregistereintrag etc. und nicht nur als Nachrangdarlehen möglich sind. Ein weiteres spannendes Thema, ich halte euch auf dem Laufenden.

Außerdem habe ich wieder in ein neues Unternehmen beim Companisto investiert. Ich werde hierzu in den nächsten Tagen einen neuen Bericht schreiben und nach eurer Meinung fragen. Bis dahin wünsche ich uns heute einen Auftaktsieg gegen Mexiko! Mein Tipp: 3:1 für uns.

 

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